Sicher arbeiten in Zeiten von Corona – Neue Arbeitsschutzregel in trockenen Tüchern
Am 16. April 2020 stellte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in einer Pressekonferenz den brandneuen „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ vor, der bundeseinheitliche Grundregeln als Ergänzung der bestehenden Arbeits- und Gesundheitsschutzregelungen festlegte. Am 10. August 2020 wurde nun die verbindlichere „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel“ durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht. Sie ist am 20. August 2020 in Kraft getreten. Betriebe, die die in der SARS-CoV-2-Regel vorgeschlagenen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen umsetzen, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln.
Bei Jola wurden die Inhalte des neuen Dokuments zeitnah in Abstimmung mit Betriebsärztin Dr. Gabriele Magerl (Kompetenzzentrum für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit Rhein-Neckar) und Fachkraft für Arbeitssicherheit Michael Rink (Technische Überwachung Rink GmbH) geprüft. Beim Antrittsbesuch von Marco Hartmann, der als Aufsichtsperson (in Vorbereitung) für uns zuständig ist, ergab sich die Möglichkeit, unsere getroffenen und geplanten Maßnahmen direkt mit unserem Unfallversicherungsträger, der BG ETEM zu besprechen, wobei Jolas Sicherheitsbeauftragter Martin Anton mit von der Partie war. Die entsprechende Betriebsanweisung und weitere Dokumente wurden schon aktualisiert und die Beschäftigten unterwiesen.
Geschäftsleiter Lars Mattil äußerte sich erfreut: „Nach vielen Diskussionen und etlichen Anpassungen in den Dokumenten haben wir letztendlich nur eine wirkliche neue Maßnahme vorgenommen – und das sogar noch vor dem Inkrafttreten der Regelung! Wollen wir mal hoffen, dass der Sommer ohne Ventilatoren nicht zu unerträglich für unsere Mitarbeiter ist. Falls es noch eine Hitzewelle geben sollte, sind immerhin genügend Freigetränke im Haus…“