Sicher arbeiten in Zeiten von Corona – Neue „Corona-Arbeitsschutzverordnung“ noch vor Veröffentlichung umgesetzt

Die neue „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung“ wurde am 22. Januar 2021 veröffentlicht und trat fünf Tage später in Kraft. Die für Jola zutreffenden Neuerungen waren zu diesem Zeitpunkt bereits umgesetzt.

Die gestiegenen Infektionszahlen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 führen zurzeit zu erhöhten Erkrankungs- und Todeszahlen sowie zu einer kritischen Situation im deutschen Gesundheitswesen. Deshalb stellte der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, am 20. Januar 2021 in einer Pressekonferenz die zeitlich bis März befristete „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung“ vor, die inzwischen bereits sehr kurzfristig in Kraft getreten ist.

Bei Jola wurde die Gefährdungsbeurteilung entsprechend hinsichtlich zusätzlich erforderlicher Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes überprüft und aktualisiert. Insbesondere betrifft dies Regelungen zur Kontaktreduktion und zum Mund-Nasen-Schutz. Unter anderem sind die bisher empfohlenen sogenannten „Mund-Nasen-Bedeckungen“ („Alltagsmasken“) nicht mehr gestattet. Statt dessen werden nun medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung gestellt. Dies geschah bei Jola sogar schon vor der Veröffentlichung der neuen Rechtsnorm. Betriebsärztin Dr. Gabriele Magerl (Koamed | Kompetenzzentrum für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit) hatte deren Einsatz nämlich bereits zuvor stark empfohlen. Jolas Sicherheitsbeauftragter Martin Anton hatte in weiser Voraussicht dafür gesorgt, dass sofort genügend Exemplare zur Verfügung standen. Die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit Michael Rink (Technische Überwachung Rink GmbH) prüfte die kurzfristig beschafften Masken und gab diese schnell zum Einsatz frei.

Sicher arbeiten in Zeiten von Corona – Neue „Corona-Arbeitsschutzverordnung“ noch vor Veröffentlichung umgesetzt (24.02.2021)