Sicher arbeiten in Zeiten von Corona – „3G-Überprüfung“ für Jolaner und Besucher

Aufgrund von Änderungen des deutschen Infektionsschutzgesetzes wurde ab dem 24. November 2021 bundesweit die sog. „3G-Überprüfung“ (geimpft / genesen / getestet) wird dadurch nun als Pflicht für die deutschen Unternehmen verankert.

Aufgrund der schlechten Entwicklung der Pandemie-Kennzahlen wurden jüngst neue, restriktive Regelungen gegenüber Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, erlassen. Die sog. „3G-Überprüfung“ wurde nun als Pflicht für die deutschen Unternehmen verankert. Von Arbeitnehmern und Arbeitgebern ist ein Nachweis vorzulegen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind.

In der „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung“ wurden diese Änderungen bisher nur redaktionell, aber noch nicht inhaltlich berücksichtigt, in der „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel“ noch gar nicht.

Bei Jola wurde die „3G-Überprüfung“ zeitgleich auch für Besucher eingeführt, die aber seit knapp 2 Jahren sowieso bedeutend seltener als vor Beginn der Pandemie unser Betriebsgelände betreten.

Die vierte Sitzung von Jolas Arbeitsschutz-Ausschuss ermöglichte am 1. Dezember eine kurzfristige Abstimmung mit Betriebsärztin Dr. Gabriele Magerl (Koamed | Kompetenzzentrum für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit) und der Fachkraft für Arbeitssicherheit Michael Rink (Technische Überwachung Rink GmbH). Alle waren sich einig, dass die getroffenen Maßnahmen angesichts der aktuellen Lage sinnvoll und angemessen sind, um den besonderen Gesundheitsgefährdungen zu begegnen und ihr Risikopotential einzudämmen.